Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2026
Marcel Wesner Tischmanufaktur – WESNER TISCHE
Inhaber: Marcel Wesner
Lehrweg 13, 72474 Winterlingen
– nachfolgend „WESNER TISCHE“ –
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Herstellung und/oder Lieferung von Tischen, Tischplatten, Möbeln, Massivholzprodukten und sonstigen individuell vereinbarten Produkten sowie damit zusammenhängende Leistungen von WESNER TISCHE.
- Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit in einzelnen Bestimmungen nicht ausdrücklich unterschieden wird.
- Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder sonstige ausdrücklich getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Angebot und Vertragsschluss
- Darstellungen von Produkten auf der Website, in sozialen Medien, Broschüren, Konfiguratoren oder sonstigen Werbemitteln stellen grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
- Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots von WESNER TISCHE, eine Auftragsbestätigung oder eine anderweitige eindeutige Vereinbarung zwischen den Parteien zustande.
- Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung sind insbesondere das jeweilige Angebot bzw. die Auftragsbestätigung einschließlich der dort festgelegten Maße, Holzart, Ausführung, Oberfläche, Kante, Gestellart und sonstigen vereinbarten Eigenschaften.
- Skizzen, Visualisierungen, Konfigurator-Darstellungen, Musterbilder und Fotografien dienen der Veranschaulichung. Bei Naturmaterialien können sie das spätere Einzelstück nicht in allen Einzelheiten wiedergeben.
3. Individuelle Fertigung und Maßanfertigungen
- Ein wesentlicher Teil der Produkte von WESNER TISCHE wird nach Bestellung individuell hergestellt. Die Fertigung kann insbesondere anhand der vom Kunden gewählten Produktlinie, Maße, Holzart, Holzcharakteristik, Kante, Oberfläche, Gestellart und weiterer Ausstattungsmerkmale erfolgen.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, die in Angebot oder Auftragsbestätigung angegebenen Maße und Ausführungsdetails vor der verbindlichen Bestellung auf Richtigkeit zu überprüfen.
- Änderungen nach Vertragsschluss bedürfen der Zustimmung von WESNER TISCHE. Soweit die Fertigung bereits begonnen wurde oder durch die Änderung zusätzlicher Material-, Planungs- oder Arbeitsaufwand entsteht, kann dieser nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet werden.
- Bei vom Kunden vorgegebenen Sondermaßen ist der Kunde dafür verantwortlich, dass das Produkt hinsichtlich seiner Abmessungen für den vorgesehenen Aufstellort geeignet ist, sofern WESNER TISCHE nicht ausdrücklich mit einem Aufmaß oder einer entsprechenden Prüfung beauftragt wurde.
4. Massivholz und natürliche Eigenschaften
- Bei Massivholz handelt es sich um ein Naturprodukt. Farbe, Maserung, Struktur, Astbild und andere natürliche Merkmale können von Mustern, Fotografien, Visualisierungen und anderen bereits gefertigten Produkten abweichen.
- Je nach vereinbarter Produktlinie und Holzcharakteristik können insbesondere Äste, Verwachsungen, natürliche Farbunterschiede, Spiegel, Risse, Harzgallen, mineralische Einlagerungen und sonstige holztypische Merkmale Bestandteil der vereinbarten Gestaltung sein.
- Bei Produkten, bei denen Äste, Risse oder andere Bereiche vereinbarungsgemäß mit Epoxidharz oder vergleichbaren Materialien verfüllt werden, können sich Form, Größe und Erscheinungsbild dieser Bereiche aufgrund der natürlichen Beschaffenheit des verwendeten Holzes unterscheiden.
- Die konkrete vereinbarte Beschaffenheit des Produkts, insbesondere Produktlinie, Holzart und gegebenenfalls individuell ausgewählte Bohlen, bleibt maßgeblich.
- Holz reagiert auf Veränderungen der Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit. Je nach Umgebungsbedingungen kann es zu Maßänderungen und anderen materialtypischen Reaktionen kommen. Der Kunde hat die übergebenen Pflege- und Nutzungshinweise zu beachten.
- Gesetzliche Mängelrechte des Kunden werden durch diese Bestimmungen nicht eingeschränkt. Insbesondere bleiben Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu beurteilen.
5. Holzauswahl und individuelle Bohlen
- Soweit eine persönliche oder anhand von Bildern erfolgende Auswahl bestimmter Bohlen vereinbart wurde, bildet diese Auswahl die Grundlage der Fertigung.
- Die spätere Wirkung des Holzes kann sich durch Bearbeitung, Schleifen, Oberflächenbehandlung und natürliche Farbentwicklung gegenüber dem Rohzustand verändern.
- Fotografische Darstellungen können abhängig von Beleuchtung, Kamera und Bildschirmwiedergabe vom tatsächlichen Farbton abweichen.
6. Maße und handwerkliche Fertigung
- Die Produkte werden handwerklich gefertigt. Maßgeblich sind die im jeweiligen Auftrag vereinbarten Maße und Eigenschaften.
- Technisch notwendige konstruktive Anpassungen, die Funktion, Stabilität oder Dauerhaftigkeit gewährleisten und das vereinbarte Erscheinungsbild nicht wesentlich verändern, bleiben vorbehalten, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
- Bei wesentlichen Änderungen gegenüber der vereinbarten Ausführung erfolgt vor der Umsetzung eine Abstimmung mit dem Kunden.
7. Oberflächen und Pflege
- Massivholzoberflächen werden entsprechend der vereinbarten Ausführung behandelt, beispielsweise geölt, hartwachsgeölt oder lackiert.
- Der Kunde hat die für die jeweilige Oberfläche vorgesehenen Pflegehinweise zu beachten.
- Schäden, die nach Gefahrübergang aufgrund ungeeigneter Reinigungs- oder Pflegemittel, stehender Flüssigkeit, übermäßiger Feuchtigkeit oder Trockenheit, starker Hitzeeinwirkung, unsachgemäßer Nutzung oder vergleichbarer äußerer Einwirkungen entstehen, begründen keine Mängelansprüche, soweit die Ursache nicht bereits bei Gefahrübergang vorlag.
8. Preise
- Für Verbraucher verstehen sich die vereinbarten Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.
- Gegenüber Unternehmern können Preise als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
- Kosten für Lieferung, Montage, Sonderanfertigungen oder weitere Zusatzleistungen werden, soweit sie nicht bereits im Produktpreis enthalten sind, im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung gesondert ausgewiesen.
- Maßgeblich ist der im jeweiligen Vertrag vereinbarte Gesamtpreis.
9. Zahlungsbedingungen
- Sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wird, kann bei individuell anzufertigenden Produkten eine angemessene Anzahlung vereinbart werden.
- Höhe und Fälligkeit einer Anzahlung sowie der Restzahlung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
- Die Fertigung kann von dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung abhängig gemacht werden.
- Der Restbetrag ist entsprechend der im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zahlungsfrist zu entrichten.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
10. Liefer- und Fertigungszeiten
- Angegebene Fertigungs- und Lieferzeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
- Bei individuell gefertigten Massivholzprodukten können insbesondere die Verfügbarkeit des ausgewählten Holzes, notwendige Trocknungs- oder Bearbeitungsschritte sowie vereinbarte Sonderanfertigungen Einfluss auf den Fertigungsablauf haben.
- Wird eine verbindliche Lieferfrist aus Umständen verzögert, die WESNER TISCHE nicht zu vertreten hat, wird der Kunde hierüber informiert. Die gesetzlichen Rechte beider Parteien bleiben unberührt.
- Vom Kunden nach Vertragsschluss gewünschte Änderungen können zu einer entsprechenden Verlängerung der Fertigungszeit führen.
11. Lieferung
- Die Lieferung erfolgt an die im Auftrag vereinbarte Lieferadresse.
- Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Zufahrt und der Zugang zum vorgesehenen Aufstellort für das bestellte Produkt geeignet sind.
- Besonderheiten wie enge Treppenhäuser, fehlende Aufzüge, ungewöhnliche Zugangswege, Baustellenbedingungen oder sonstige Erschwernisse sind WESNER TISCHE vor Vertragsschluss mitzuteilen, soweit sie für Lieferung oder Montage relevant sind.
- Entsteht aufgrund nicht mitgeteilter besonderer örtlicher Gegebenheiten zusätzlicher Aufwand, kann dieser nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zusätzlich berechnet werden.
- Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung nach den gesetzlichen Bestimmungen über.
12. Abholung
- Soweit Abholung vereinbart ist, wird der Kunde informiert, sobald das Produkt abholbereit ist.
- Der Kunde hat bei eigener Abholung für einen geeigneten Transport und eine ausreichende Ladungssicherung zu sorgen.
- Eine Unterstützung bei der Verladung begründet keine Verantwortung für eine anschließend durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte vorgenommene Ladungssicherung oder Beförderung, soweit gesetzlich zulässig.
13. Montage
- Eine Montage am Aufstellort erfolgt nur, wenn diese vereinbart wurde.
- Der Kunde stellt sicher, dass der Montageort zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich und für die vereinbarte Montage vorbereitet ist.
- Soweit Gestelle oder andere Bauteile durch WESNER TISCHE montiert werden, erfolgt die Montage entsprechend der vereinbarten Konstruktion.
- Veränderungen, Demontagen oder erneute Montagen durch den Kunden oder Dritte erfolgen nach Gefahrübergang auf deren Verantwortung, soweit daraus resultierende Schäden nicht von WESNER TISCHE zu vertreten sind.
14. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware Eigentum von WESNER TISCHE.
15. Widerrufsrecht bei Verbrauchern
- Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift.
- Ein Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Verträgen über Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
- Ob diese Ausnahme vorliegt, richtet sich nach der konkreten Bestellung. Bei individuell nach Kundenwunsch gefertigten Tischen oder anderen Produkten kann daher das gesetzliche Widerrufsrecht ausgeschlossen sein.
- Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die hierfür gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung.
- Soweit aufgrund der konkreten individuellen Anfertigung kein Widerrufsrecht besteht, wird der Verbraucher hierüber entsprechend den gesetzlichen Informationspflichten informiert.
16. Eigentums- und Bilddarstellungen bei Einzelstücken
- Die Fertigung eines individuellen Produkts bedeutet nicht, dass vergleichbare Gestaltungsmerkmale, Holzarten, Kantenformen, Gestelle oder konstruktive Lösungen ausschließlich für diesen Kunden verwendet werden.
- Personenbezogene Informationen des Kunden werden nicht ohne entsprechende Rechtsgrundlage oder Einwilligung zu Werbezwecken veröffentlicht.
17. Mängelrechte
- Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
- Die Beurteilung, ob ein Mangel vorliegt, richtet sich insbesondere nach der vereinbarten Beschaffenheit und den gesetzlichen Anforderungen.
- Bei der Beurteilung von Massivholzprodukten sind die konkret vereinbarte Holzart, Produktlinie, Holzcharakteristik und gegebenenfalls die individuelle Holzauswahl zu berücksichtigen.
- Der Kunde wird gebeten, erkennbare Beanstandungen möglichst zeitnah mitzuteilen und WESNER TISCHE Gelegenheit zur Prüfung zu geben. Gesetzliche Rechte und Fristen von Verbrauchern werden hierdurch nicht eingeschränkt.
- Im Fall einer berechtigten Mängelanzeige richten sich Art und Umfang der Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften.
18. Keine zusätzliche Garantie
Soweit nicht ausdrücklich und gesondert eine Garantie erklärt wird, übernimmt WESNER TISCHE keine über die gesetzlichen Mängelrechte hinausgehende Garantie. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben hiervon unberührt.
19. Haftung
- WESNER TISCHE haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet WESNER TISCHE nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften; soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
20. Vom Kunden bereitgestellte Materialien
- Werden Holz, Gestelle, Beschläge oder andere Materialien vom Kunden bereitgestellt, hat der Kunde WESNER TISCHE über ihm bekannte Besonderheiten oder Vorschäden zu informieren.
- WESNER TISCHE prüft kundenseitig bereitgestellte Materialien im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs auf ihre erkennbare Eignung.
- Zeigen sich während der Bearbeitung nicht vorhersehbare Eigenschaften oder Mängel des bereitgestellten Materials, die eine vertragsgemäße Fertigung erschweren oder unmöglich machen, wird der Kunde hierüber informiert und das weitere Vorgehen abgestimmt.
- Ein dadurch erforderlicher zusätzlicher Aufwand wird nur nach entsprechender Vereinbarung berechnet.
21. Änderungen und Sonderwünsche
Nachträgliche Sonderwünsche oder Änderungen des vereinbarten Auftrags werden vor ihrer Ausführung hinsichtlich technischer Machbarkeit, Mehrkosten und gegebenenfalls geänderter Fertigungszeit abgestimmt.
22. Gewerbliche Kunden und Küchenstudios
- Bei Verträgen mit Unternehmern können im jeweiligen Angebot oder in gesonderten Partnervereinbarungen zusätzliche oder abweichende Bedingungen vereinbart werden.
- Insbesondere Konditionen zu Provisionen, Einkaufspreisen, Kundenschutz, Ausstellungstischen, Mustern, Lieferbedingungen und sonstigen Kooperationsleistungen werden gesondert vereinbart.
- Individuelle Partnervereinbarungen gehen diesen AGB vor.
23. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem bei Verbrauchern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ein gesetzlich zulässiger Gerichtsstand vereinbart werden.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften hiervon unberührt.